ANOTHERWORLD GMBH
BERLIN
PRÄAMBEL
Lieferungen, Leistungen und Angebote von der ANOTHERWORLD GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch als ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Erteilung des Auftrages gelten diese Bedingungen als angenommen.
1. ZUSAMMENARBEIT
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der ANOTHERWORLD GmbH unverzüglich mitzuteilen.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die Angebote von der ANOTHERWORLD GmbH sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An gesondert und individuell ausgearbeitete Angebote hält sich die ANOTHERWORLD GmbH im Rahmen der darin genannten Frist gebunden.
2.2 Aufträge werden nach schriftlicher Bestätigung bindend. Der Auftrag gilt auch als bindend, wenn der Auftraggeber ihn mündlich erteilt hat und/oder sich das zu bearbeitende Material in den Geschäftsräumen von der ANOTHERWORLD GmbH befindet.
2.3 Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich die ANOTHERWORLD GmbH vor, Aufträge wegen des Inhaltes oder der technischen Form und Durchführung zurückzuweisen. Lehnt ANOTHERWORLD GmbH nicht binnen zwei Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2.4 Vorarbeiten, die der Auftraggeber von der ANOTHERWORLD GmbH erbittet, um eine Auftragsvergabe und deren Ausmaß zu spezifizieren, sind grundsätzlich nach Aufwand/Umfang zu vergüten.
3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber unterstützt ANOTHERWORLD GmbH bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen und Datenmaterial soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird der ANOTHERWORLD GmbH hinsichtlich der von der ANOTHERWORLD GmbH zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, die ANOTHERWORLD GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild,Ton,Text oder ähnlichen Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die ANOTHERWORLD GmbH die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
4. PREISE, WETTERRISIKO, DREHVORBEREITENDE MAßNAHMEN
4.1 Der Preis einer Leistung ergibt sich aus dem im Vertrag genannten Betrag zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht Inhalt des Vertrages sind, werden gesondert berechnet.
4.2 Die ANOTHERWORLD GmbH ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung mit Subunternehmern zusammenzuarbeiten oder Subunternehmer für Teilleistungen einzusetzen. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Subunternehmer kommt dadurch nicht zustande und die Verpflichtungen von der ANOTHERWORLD GmbH gegenüber dem Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen.
4.3 Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 10 Stunden. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt „Nutzungsrechte” vorgesehenen Umfang enthalten. Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko), sowie Schäden am Eigentum von der ANOTHERWORLD GmbH und Dritten sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden nach Beleg dieser Kosten in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von der ANOTHERWORLD GmbH zurückzuführen sind. Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden von der ANOTHERWORLD GmbH verursacht wurde, z.B.durch einen Geräte oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.
4.4 Für die Herstellung eines Konzeptes, Storyboards oder Drehbuchs kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten wenn er das Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt. Konzepte, Storyboards oder Drehbücher die im Rahmen der Auftragsgenerierung („Pitch“) erstellt werden, dürfen, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, ausschließlich durch die ANOTHERWORLD GmbH oder von ihr beauftragte Dritte umgesetzt werden. Dies gilt auch für durch Dritte beauftragte und honorierte Konzepte, Storyboards oder Drehbücher.
5. TERMINE
5.1 Wurde der Werkauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens der ANOTHERWORLD GmbH zurück, sind 25% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor Drehbeginn und Drehbeginn sind 75% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Tritt der Auftraggeber nach Drehbeginn zurück, sind 100% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Sollten die bereits getätigten Aufwendungen diese jeweiligen Summen überschreiten, so sind diese zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer ist.
5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat die ANOTHERWORLD GmbH nicht zu vertreten und berechtigen der ANOTHERWORLD GmbH, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die ANOTHERWORLD GmbH wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5.3 Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, so ist die ANOTHERWORLD GmbH berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Unabhängig davon hat der Auftraggeber die Gesamtkosten des Projektes gemäß Angebot und evtl. Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen zu tragen.
6. LEISTUNGSÄNDERUNG
6.1 Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von der ANOTHERWORLD GmbH zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der ANOTHERWORLD GmbH äußern. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die ANOTHERWORLD GmbH dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffene Vereinbarung darlegen. Der Auftraggeber hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen.
6.2 Die ANOTHERWORLD GmbH ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von der ANOTHERWORLD GmbH für den Auftraggeber im Rahmen der Konzeption zumutbar ist.
6.3 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart sind im Angebotspreis ab Lieferung der ersten Final Version zwei Korrekturschleifen enthalten. Zusätzliche Korrekturschleifen werden nach Aufwand und auf Stundenbasis berechnet. Der Stundensatz beträgt soweit nicht anders vereinbart EUR 100 Netto.
7. ZAHLUNG
7.1 Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders verhandelt, binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; Abschlagszahlungen sofort rein netto.
7.2 Die Gewährung von Skonto und/oder Rabatt bedarf der schriftlichen Zustimmung von der ANOTHERWORLD GmbH.
7.3 Für Video / VR oder Filmproduktionen und Veranstaltungen behält sich die ANOTHERWORLD GmbH das Recht vor, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung geltend zu machen. Von errechneten Produktionskosten werden für diese Zahlung 50% bei Vertragsabschluß fällig und 50% nach Abnahme der Final Version. Des Weiteren gelten die im Angebot genannten Zahlungsbedingungen.
7.4 Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder – Willigkeit des Auftraggebers, insbesondere wenn die Zahlung eingestellt wurde oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, so ist die ANOTHERWORLD GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Zahlungsziele und Stundungen gewährt worden sind.
Die ANOTHERWORLD GmbH ist in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, noch nicht abgeschlossene Leistungen zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Produktionen oder Verträgen einzustellen; die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon weiterhin unberührt und ist in Höhe der Gesamtkosten des Projektes gemäß Angebot und evtl. Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen zu tragen.
7.5 Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist die ANOTHERWORLD GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
7.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, zum Zurückbehalten oder zur Minderung nur berechtigt, wenn geltend gemachte Mängelrügen oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
8. GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Die ANOTHERWORLD GmbH gewährt Mängelfreiheit der von ihr erstellten Produkte. Verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfung einer ihm von der ANOTHERWORLD GmbH vorab überlassenen Final Version, so verzichtet er auf Gewährleistungsansprüche. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber die Final Version für gut befunden hat. Änderungsverlangen nach erfolgter Abnahme werden nach Aufwand/Umfang dem Auftraggeber in Rechnung gestellt; gleiches gilt auch für Änderungsverlangen nach erfolgten Zwischenabnahmen.
8.2 Beanstandungen sind nur zulässig, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Final Version angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der ANOTHERWORLD GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Vorliegen eines Mangels hat die ANOTHERWORLD GmbH zunächst die Möglichkeit, ihn durch Nachbesserung zu beheben. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber in Abstimmung mit der ANOTHERWORLD GmbH Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen die ANOTHERWORLD GmbH stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Das Vorgehende regelt abschließend die Gewährleistung für Produkte von der ANOTHERWORLD GmbH und schließt sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Folgeschäden absichern sollen.
8.3 Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die ANOTHERWORLD GmbH als auch gegen deren Erfüllungs – bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
8.4 Mit Abnahme des Werks durch den Auftraggeber besteht keine Pflicht der ANOTHERWORLD GmbH das Werk oder Vorentwürfe und Zwischenprodukte weiter aufzubewahren.
9. URHEBERRECHTSSCHUTZ UND NUTZUNGSRECHTE
9.1 Jeder der ANOTHERWORLD GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag nach dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der zwischen der ANOTHERWORLD GmbH und Auftraggeber zustande kommende Vertrag ist auf Einräumung von Nutzungsrechten und Werkleistungen gerichtet.
9.2 Die von der ANOTHERWORLD GmbH erbrachte Leistung einschließlich etwaiger Entwürfe und Zeichnungen, Code oder VR Experiences – im folgenden: Werke – sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Die entsprechende Anwendung der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes ist zwischen den Parteien für den Fall vereinbart, dass das Werk die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht.
9.3 Soweit die ANOTHERWORLD GmbH Aufträge für Auftraggeber gemäß §9.2 durchführt, werden dem Auftraggeber jeweils nur die Rechte, insbesondere nur die urheberrechtlichen Nutzungsrechte nur in dem Maße übertragen, wie ausdrücklich schriftlich vereinbart. Fehlt diese schriftliche Vereinbarung, so werden nur die minimal zur unmittelbaren Erfüllung des Vertragszwecks notwendigen Nutzungsrechte übertragen. Die Übertragung erfolgt nicht exklusiv, nicht ausschließlich und zeitlich beschränkt auf 2 Jahre nach Entstehung des jeweiligen Rechtes und ist zusätzlich beschränkt auf den Rechteumfang, den die ANOTHERWORLD GmbH selbst erworben hat.
9.4 Das Recht das Werk in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
9.5 Ohne Zustimmung von der ANOTHERWORLD GmbH dürfen ihre Werke weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
9.6 Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von der ANOTHERWORLD GmbH, die auch von einer zusätzlichen Honorierung abhängig gemacht werden kann.
9.7 Zum Umfang der Nutzung steht der ANOTHERWORLD GmbH ein Auskunftsanspruch zu.
9.8. Darüber hinausgehende und/oder von Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) zu erwerbende Nutzungsrechte sind vom Auftraggeber gesondert zu erwerben.
9.9. Die ANOTHERWORLD GmbH ist berechtigt, Produktionen und Aufträge, die von der ANOTHERWORLD GmbH hergestellt werden, zur Eigenwerbung mit oder ohne Nennung des Kunden für Presse und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Darüber hinaus ist die ANOTHERWORLD GmbH berechtigt, mit eigenen gestalterischen oder anderweitig geschützten Leistungen im eigenen Namen an Film‐ ,Design‐, u.a. Wettbewerben oder Festivals teilzunehmen.
10. FILM UND BANDMATERIAL
10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das an die ANOTHERWORLD GmbH übergebene Film-‐und Bandmaterial gegen Beschädigungen und Verlust ausreichend zu versichern.
Die ANOTHERWORLD GmbH haftet nicht für Diebstähle durch Dritte, soweit eigene Sorgfalt eingehalten worden ist.
10.2 Wird das übergebene Material durch Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige Umstände, die nicht auf grober Fahrlässigkeit der ANOTHERWORLD GmbH beruhen, beschädigt oder kommt es ganz oder teilweise abhanden, so ist die ANOTHERWORLD GmbH nur zum Ersatz von Rohmaterial in entsprechender Menge verpflichtet.
11. WERBEBERATUNG UND AUSFÜHRUNG
11.1 Die ANOTHERWORLD GmbH haftet nicht für Mängel, die aufgrund von Fehlern usw. von Verlagen, Rundfunk- und Fernsehanstalten und anderen Einrichtungen von Werbeträgern zurückzuführen sind. Somit steht dem Auftraggeber aus diesen Gründen kein Recht zum Abzug oder Zurückbehalten seiner Leistung zu.
11.2 Die ANOTHERWORLD GmbH gibt keine Gewähr für den Erfolg einer Werbemaßnahme. Sämtliche prognostizierten Zielsetzungen beruhen auf Schätzungen und Vermutungen anhand durchgeführter Recherchen. Es können keine Erfolgsgarantien gegeben werden.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
12.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.
ANOTHERWORLD GmbH
Brunnenstraße 4
10119 Berlin
Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführer
Ioulia Isserlis und Max Sacker
Amtsgericht: Berlin Charlottenburg HRB 178726B
Stand: 01.01.2018